Kulturkreis Aystetten e.V.

Ausstellungsbedingungen
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Ausstellungsbedingungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Berufs- und Hobby-Künstler.
  2. Es dürfen bis zu 4 (vier) Arbeiten aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik oder Fotografie eingereicht werden.
  3. Das Bildformat (inkl. Rahmen) darf eine Größe von 150 x 120 cm nicht überschreiten.
  4. Bei Bildern werden nur hängetechnisch einwandfreie Rahmen zugelassen, keine rahmenlosen Bildhalter. Werke, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, werden nicht angenommen.
  5. Eine neutrale Jury wählt aus allen eingereichten Arbeiten die Exponate für die Ausstellung aus. Gegen die Entscheidung der Jury besteht kein Einspruchsrecht.
  6. Kopien von Exponaten werden zur Ausstellung nicht zugelassen.
  7. Ein in die Ausstellung aufgenommenes Werk kann nicht vor Ende der Ausstellung zurückgezogen werden.
  8. Eine nachträgliche Änderung des genannten Preises ist nicht zulässig.
  9. Die ausgestellten Werke werden von der Gemeinde Aystetten versichert.
  10. Die angemeldeten und eingereichten Werke dürfen nicht älter als 3 (drei) Jahre und noch nie in einer Ausstellung im Bürgersaal Aystetten gezeigt worden sein.
  11. Nicht termingerecht angemeldete Werke können für die Ausstellung nicht berücksichtigt werden.
  12. Jeder Künstler hat – unabhängig von der Zahl der eingereichten oder zur Ausstellung angenommenen Werke – bei der Anlieferung der Werke eine Meldegebühr von € 15,00 zu entrichten.  Mitglieder des Kulturkreises Aystetten e. V. zahlen eine ermäßigte Meldegebühr von € 8,00.
  13. Nicht rechtzeitig zum Abholtermin abgeholte Werke werden mit einer Gebühr von € 10,00 pro Werk
    und angefangener Woche belegt.
  14. Der Versicherungsschutz endet mit dem offiziellen Tag des Abhängens der Bilder (Montag, 1. Oktober 2018).
  15. Die ausstellenden Künstler sind mit der Weitergabe ihrer Adresse oder Telefonnummer an Kaufinteressenten einverstanden. Sie willigen darüber hinaus in eine Veröffentlichung von Fotos sowohl der Werke als auch des Urhebers ein.
  16. Der Verkauf der Exponate wird von den ausstellenden Künstlern in eigener Regie und Verantwortung organisiert.
  17. Jeder ausstellende Künstler verpflichtet sich, mindestens 2 (zwei) Stunden Saalaufsicht während der Öffnungszeiten zu übernehmen oder an den Kulturkreis € 15,-- pro Stunde für eine ersatzweise Aufsicht zu entrichten. Die Stundeneinteilung der Saalaufsicht erfolgt bei Anlieferung der Exponate in Abstimmung mit der Ausstellungsleitung.

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